Dein Gerät gilt als beschädigt, wenn es:
- heruntergefallen ist,
- auf andere Weise einen Stoß oder Schlag abbekommen hat,
- mit Wasser in Kontakt gekommen ist (Oxidation),
- von einer anderen Person als der verkaufenden geöffnet oder repariert wurde.
Mit anderen Worten: Wenn eine Fehlfunktion durch Bruch, Sturz, Wasserschaden oder Öffnen durch Drittpersonen auftritt, erlischt die Garantie. Die Händler oder die Händlerin ist dann nicht verpflichtet, sich um deine Anfrage zu kümmern. Das nennt sich Garantie-Ausschluss.
Wichtig: Wenn du ein von der Garantie ausgeschlossenes Gerät einschickst, wird der Händler oder die Händlerin es dir unrepariert und auf deine Kosten wieder zurückschicken.
Muss ich den Kontakt mit Wasser angeben, obwohl mein Gerät wasserdicht sein soll?
Um ein Gerät aufzubereiten, müssen Händler:innen es auseinandernehmen und auf Herz und Nieren prüfen. Durch dieses Öffnen kann bei Back Market für erneuerte Geräte grundsätzlich keine Wasserdichtheit mehr garantiert werden.
Sollte dein Gerät ins Wasser gefallen sein, musst du das deshalb unbedingt als Beschädigung durch Wasserschaden angeben – ganz unabhängig vom Modell.
Was passiert wenn ich einen Fall angebe, der von der Garantie ausgeschlossen ist?
Wenn dein Gerät von der Garantie ausgeschlossen ist, können Händler:innen dir möglicherweise trotzdem noch eine Reparatur anbieten. Bitte schicke uns über dein Kundenportal einfach eine kurze Anfrage. Wir kommen dann schnellstmöglich auf dich zurück.