Dein Gerät gilt als beschädigt, wenn es:
heruntergefallen ist
einen anderweitigen Schock erlitten hat
mit Wasser in Kontakt gekommen ist (Oxidation)
von einer anderen Person als dem Verkäufer geöffnet oder repariert wurde
Mit anderen Worten: wenn eine Fehlfunktion durch Bruch, Sturz, Wasserschaden oder Öffnen durch Drittpersonen auftritt, erlischt die Garantie. Wenn der Verkäufer ein, von der Garantie ausgeschlossenes Gerät erhält, wird er dir das Gerät in gleichem Zustand (also unrepariert) und auf deine Kosten wieder zurückschicken.
Mein Gerät ist aber wasserdicht - muss ich trotzdem den Kontakt mit Wasser angeben?
Um dein Gerät aufzubereiten, muss der Verkäufer das Gerät auseinander nehmen und auf Herz und Nieren prüfen. Dieses Öffnen hat allerdings den Nachteil, dass dadurch Wasser durch die Ritzen ins Innere gelangen können und somit keine Wasserdichtheit mehr garantiert ist. Daher ist es wichtig alle Wasserschäden zu melden, ganz unabhängig vom Modell.
Was passiert wenn ich einen Fall angebe, der von der Garantie ausgeschlossen ist?
Wenn dein Gerät von der Garantie ausgeschlossen ist, kann der Verkäufer (innerhalb der ersten 12 Monate der Verkäufergarantie) dir möglicherweise trotzdem noch eine Reparatur anbieten (direkt beim Verkäufer oder bei Partnerwerkstätten von Back Market). Bitte schicke uns über dein Kundenportal einfach eine kurze Anfrage – wir kommen dann schnellstmöglich auf dich zurück.