Nicht immer! Aus zwei Gründen:
- Back Market ist noch nicht in der Lage, die MwSt.-Territorialitätsregeln für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen anzuwenden.
- Einige der wiederaufbereiteten Produkte, die auf Back Market verkauft werden, unterliegen der Regelung der marginalen Mehrwertsteuer, für die keine abzugsfähige Mehrwertsteuer auf der Rechnung erscheint.
Wie finde ich heraus, für welche Produkte der Vorsteuerabzug auf Back Market möglich ist?
Hier sind die jeweiligen Regeln für die Vorsteuerabzugsfähigkeit auf Back Market für Transaktionen zwischen Gewerbetreibenden mit einer innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Lieferadresse in: |
Absenderadresse in: |
MwSt.-Regelung |
MwSt. abzugsfähig? |
EU-Land |
Absender- und Lieferadresse sind im gleichen EU-Land |
Standard MwSt. |
Ja |
EU-Land |
Absender- und Lieferadresse sind im gleichen EU-Land |
Marginale MwSt. |
Nein |
EU-Land |
Absender- und Lieferadresse nicht im gleichen EU-Land |
Standard MwSt. / Marginale MwSt. |
Ja |
EU-Land |
Absenderadresse in Land außerhalb der EU (UK, etc.) |
Standard MwSt. |
Nein |
Die Mehrwertsteuer ist nicht abzugsfähig bei innergemeinschaftlichen B2B-Transaktionen, auch dann wenn sie von uns berechnet wurde.
Back Market ist ursprünglich ein Marktplatz für Privatpersonen, auf dem Verkäufer:innen, die in verschiedenen EU-Ländern oder außerhalb der EU ansässig sind, B2C-Verkäufe tätigen können.
Die auf Back Market angewandten Vorschriften zur Territorialität der Mehrwertsteuer sind B2C-Vorschriften, was erklärt, warum die Mehrwertsteuer derzeit systematisch in Rechnung gestellt wird (mit Ausnahme von Produkten, die unter die marginale Mehrwertsteuerregelung fallen).
Für B2B-Verkäufe gelten andere MwSt.-Vorschriften. In der Tat sind innergemeinschaftliche B2B-Warenlieferungen (wenn die Ware aus einem anderen Mitgliedstaat als dem des Kaufenden versandt wird) von der Mehrwertsteuer befreit. In diesem Fall stellt der Liefernde eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus, wenn beide Parteien eine innergemeinschaftliche Mehrwertsteuernummer haben. Der Kaufende muss die Mehrwertsteuer in dessen eigenem Land selbst berechnen.
Wird die Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen zu Unrecht in Rechnung gestellt (obwohl solche Lieferungen von der Steuer befreit sein sollten), ist die Mehrwertsteuer nicht abzugsfähig.
Die Mehrwertsteuer ist nicht abzugsfähig für Produkte, die im Rahmen der marginalen Mehrwertsteuerregelung verkauft werden.
Die marginale Mehrwertsteuer ist eine Sonderregelung, die nur für Gebrauchtgegenstände, einschließlich bestimmter wiederaufbereiteter Produkte, gilt. Bei dieser Regelung wird die Mehrwertsteuer auf die Gewinnspanne und nicht, wie sonst üblich, auf den Verkaufspreis berechnet. Dadurch wird eine erneute Besteuerung von Gebrauchtwaren vermieden, die bereits beim Erstverkauf besteuert wurden. Diese Steuerregelung begünstigt die Kreislaufwirtschaft.
Wenn Verkaufende die marginale Mehrwertsteuerregelung anwenden, stellen sie eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus, und die Mehrwertsteuer kann von gewerblichen Kund:innen für diesen Kauf nicht abgezogen werden.
Nicht alle Produkte, die auf Back Market verkauft werden, fallen unter die Regelung der marginalen Mehrwertsteuer. Wir sind jedoch noch nicht in der Lage, unseren Kund:innen diese Information vor dem Kauf auf unserer Plattform anzuzeigen. Bevor sie eine Bestellung aufgegeben und die Rechnung erhalten haben, können sie nicht wissen, ob ein Produkt unter die marginale Mehrwertsteuer oder die normale Mehrwertsteuer fällt. Wenn die marginale Mehrwertsteuer gilt, erscheint der Mehrwertsteuerbetrag nicht auf der Rechnung und ist nicht abzugsfähig.
Achtung: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.