Bei Back Market glauben wir an die Qualität von refurbished Produkten und möchten, dass sich Kunden beim Kauf noch sicherer fühlen. Also lassen wir Taten sprechen und sichern das Back Market Qualitätsversprechen mit einer zusätzlichen Garantie ab.
Du profitierst neben der gesetzlichen Händlergewährleistung von 12 Monaten auf technische Defekte und den Akku von einer Zusatzgarantie von 24 Monaten.
Die sogenannte "Back Market Garantie" ermöglicht es dir, dein Gerät bei technischen Pannen insgesamt 36 Monate nach Erhalt der Ware nachbessern zu lassen. Die Vorraussetzungen und Details dieser Garantie findest du in unseren Garantiebedingungen.
Zu den Konditionen der gesetzlichen Händlergewährleistung:
In der Händlergewährleistung sind technische Defekte während der Nutzung (nicht mehr funktionstüchtiger Touchscreen, Akku-Defekte, eingedrückte Buttons etc.) inbegriffen.
Verlust, Sturz, Vandalismus, Flüssigkeitsschäden sind Ausschlusskriterien für die Händlergewährleistung. Auch bei der Öffnung des Produktes durch Dritte (anderer Person als der Händler) kann die Händlergewährleistung nicht greifen.
Dein Garantie Zertifikat findest du direkt in deinem Kundenprofil im Bereich deiner Bestellungen.
Alle Details zu der Back Market Garantie findest du in unseren Garantiebedingungen.
Weitere Details zu der Händlergewährleistung:
In der Händlergewährleistung sind technische Defekte während der Nutzung (nicht mehr funktionstüchtiger Touchscreen, Akku-Defekte, eingedrückte Buttons etc.) inbegriffen.
Verlust, Sturz, Vandalismus, Flüssigkeitsschäden sind Ausschlusskriterien für die Händlergewährleistung. Auch bei der Öffnung des Produktes durch Dritte (anderer Person als der Händler) kann die Händlergewährleistung nicht greifen.
Hat dein Gerät innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf einen Defekt, hast du ein Anspruch auf Reparatur oder Ersatz durch deine Händlerwerkstatt. In den letzten 6 Monaten hast du weiterhin die gleichen Ansprüche, musst allerdings gegenüber dem Händler nachweisen, dass der Defekt nicht von dir verursacht wurde, sondern bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag. Hierbei handelt es sich um die Beweislastumkehr.
Hier erfährst du mehr zu den Konditionen der gesetzlichen Händlergewährleistung.
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